Regieren ist durch das formale Zusammenwirken der Verfassungsorgane geprägt, hängt in der Verfassungswirklichkeit jedoch in mindestens dem gleichen Maße von informellen Aushandlungsprozessen ab. Dies gilt in besonderer Weise für das deutsche Regierungssystem, in dessen Praxis das Spannungsverhältnis zwischen parlamentarischer Konkurrenzdemokratie und bundesstaatlicher Verhandlungsdemokratie auszugleichen ist. Das föderale Miteinander zwischen dem Bund und den Ländern wird dabei überlagert von den Strukturen und Gesetzmäßigkeiten des Parteienwettbewerbs. In dem Seminar sollen die formellen, insbesondere aber auch die informellen Aspekte des Regierens in Deutschland beleuchtet werden. Hierbei soll ein besonderer Schwerpunkt auf die in Deutschland gelebte Praxis des kooperativen Föderalismus sowie die Rolle des Parteiensystems gelegt werden.
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