Kommentar |
Das Römische Recht gilt als eine der größten Errungenschaften des Römischen Reichs und hat die Rechtsentwicklung späterer Zeiten bis in die Moderne beeinflusst. Wie kam es zur Entstehung des Römischen Rechts? Wie groß waren die Chancen römischer wie nichtrömischer Bürger, im Konfliktfall zu ihrem Recht zu gelangen? Wie gerecht fanden die Römer selbst ihr Recht? Welche Rechtstransformationen ergaben sich durch soziale und politische Wandlungen? Welche Rückschlüsse ermöglicht das Römische Recht auf Staat und Gesellschaft Roms? Diesen Fragen will die gemeinsam von Prof. Dr. Andreas Fleckner (Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Handelsrecht) sowie Prof. Dr. Claudia Tiersch (Alte Geschichte) gehaltene Vorlesung nachgehen. |
Literatur |
Max Kaser/Rolf Knütel/Sebastian Lohsse, Römisches Privatrecht, 22. Aufl., München: Beck (2021). Fritz Schulz, Prinzipien des römischen Rechts, München/Leipzig: Duncker & Humblot (1934). Wolfgang Waldstein/Michael Rainer, Römische Rechtsgeschichte, 11. Aufl., München: Beck (2014). |