Kommentar |
Die Energiewirtschaft steht seit jeher im Mittelpunkt staatlicher Wirtschaftspolitik. Sie bietet auch für Juristen interessante Beschäftigungsfelder. Der Rechtsrahmen der Energiewirtschaft hat inzwischen aber einen Komplexitätsgrad erreicht, der gerade Berufseinsteigern ein enormes rechtliches, wirtschaftliches und technisches Grundverständnis abverlangt. In der Vorlesung werden die Grundlagen des Energierechts behandelt. Das Themenspektrum reicht von den Grundzügen des deutschen und europäischen Energiewirtschaftsrechts (Entflechtung, Netzzugang, Netzentgeltregulierung, Energiebelieferung, Vergabe von Konzessionsverträgen, Verwaltungsverfahren und Beteiligte), über die Krisenvorsorge, das (Energie-)Kartellrecht bis hin zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG) und von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung.
|