Die Veranstaltung bietet eine Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten am Beispiel des verfassungsrechtlichen Konzepts der wehrhaften Demokratie. Dabei soll insbesondere die Ermordung Walter Lübckes und der in dieser Angelegenheit eingesetzte Untersuchungsausschuss im Hessischen Landtag besondere Berücksichtigung finden. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Untersuchungsausschuss statt. Als mögliche (aber keineswegs abschließende) Themenfelder kommen in Betracht:
- Entwicklung und Geschichte der wehrhaften Demokratie
- Normative Rückbindung der wehrhaften Demokratie
- Europäische Union als wehrhafte Demokratie?
- Parteiverbote (insb. NPD-Verbotsverfahren)
- Der “Lübcke-Prozess”
- Bedeutung des Untersuchungsausschusses im Parlamentarismus
- Verfahrensrecht des Untersuchungsausschusses
- Kollision parlamentarischer Untersuchungen mit parallelen Gerichtsverfahren
- Rolle der Geheimdienste im demokratischen Verfassungsstaat
- Parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste
- Rechte Hasskriminalität und Attacken auf Politiker*innen
Die Teilnehmer*innen erhalten Gelegenheit, eine kurze wissenschaftliche Abhandlung zu verfassen (8-10 Seiten) und diese anschließend in mündlicher Form zu präsentieren (10 Minuten). Nach einer zweistündigen Auftaktveranstaltung (siehe Ausweisung) haben die Teilnehmer*innen vier Wochen Zeit für die Anfertigung ihrer schriftlichen Ausarbeitungen. Im Dezember 2021 findet eine Blockveranstaltung statt, im Rahmen derer die Ausarbeitungen präsentiert und diskutiert werden. Geplant sind außerdem der gemeinsame Besuch (in Präsenz) einer Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses Walter Lübcke im Hessischen Landtag sowie ein Treffen mit dem Obmann des Untersuchungsausschusses, jeweils im Januar 2022. |