Kommentar |
Das Schulgesetz für das Land Berlin formuliert in § 4 (1) einen zentralen Grundsatz für die Verwirklichung der schulischen Bildungs- und Erziehungsziele: „[Die Schule] ermöglicht den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrem Alter und ihrer Entwicklung ein Höchstmaß an Mitwirkung in Unterricht und Erziehung, damit sie ihren Bildungsweg individuell und eigenverantwortlich gestalten und zur Selbständigkeit gelangen können.“ Zwar wird das individualisierte, eigenverantwortliche und selbständige Lernen in Form von Plan- und Projektarbeiten in den allgemeinen Erziehungs- und Bildungswissenschaften ausführlich thematisiert, jedoch sind die genannten Unterrichtsformen innerhalb der Didaktik des Philosophie- und Ethikunterrichts bisher wenig diskutiert worden.
In diesem Seminar geht es daher zunächst darum, gemeinsam darüber zu reflektieren, inwieweit Formen individualisierten, eigenverantwortlichen und selbständigen Lernens geeignet sind, die Ziele des Philosophie- und Ethikunterrichts (besonders gut) zu befördern. Die angestellten Überlegungen sollen schließlich darin münden, bestehende Unterrichtsvorschläge zu analysieren und eigene Unterrichtsvorhaben zu entwickeln. |