Kommentar |
Nicht erst im Zuge der CoVid19-Pandemie wird in der Öffentlichkeit die Idee eines von Bedürftigkeitsprüfungen unabhängigen, bedingungslosen Grundeinkommens diskutiert: Bis hin zum Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen reichen aktuelle Vorschläge, zumindest mit einer temporären Einführung eines solchen Instruments besondere Härten der Pandemiefolgen für all diejenigen abzumildern, die in ihrem Arbeitsalltag nicht auf Homeoffice oder Social Distancing ausweichen konnten und können. Während mancherorts bis auf Thomas Moores Utopia [1516] verwiesen wird, der Gedanke ideengeschichtlich also nicht neu ist, sind konkrete Konzepte eines tatsächlich existenzsichernden bedingungslosen Grundeinkommens als individuellem Rechtsanspruch eine historisch betrachtet junge Forderung. Wir werden in der Übung (höchst gegensätzliche) Modelle, Begründungslinien und konkrete Pilotprojekte zum BGE analysieren – und diese aus theologisch-anthropologischer, intersektional-feministischer, arbeits- und wirtschaftsethischer Sicht würdigen und zugleich kritisch befragen. |
Bemerkung |
Obligatorischer Bestandteil der Übung ist die (ganztägige) Teilnahme an den XXIX. Werner-Reihlen-Vorlesungen am Mittwoch, den 17. November 2021 mit interdisziplinären Vortragenden. Bitte halten Sie sich den Termin in jedem Fall frei.
Moodle-Einschreibeschlüssel: grundsicherung
Die Lehrveranstaltung ist als blended course nach der 'Kohortenvariante' geplant, was bedeutet: die Studierenden können abwechselnd in festen Gruppen in Präsenz an der Lehrveranstaltung teilnehmen, die jeweils nicht anwesenden Studierenden erhalten asynchron Aufgaben für das Selbststudium. |