Die Vorlesung vermittelt Grundzüge des Bank- und Kapitalmarktrechts. Behandelt werden die Rechtsbeziehungen zwischen Bank und Bankkunden unter besonderer Berücksichtigung des Darlehensvertrags- und Kreditsicherungsrechts sowie der Anlageberatung und Beraterhaftung. Das Kapitalmarktrecht wird aus seiner Zielrichtung als Marktverhaltensrecht mit Blick auf Publizitätspflichten der Unternehmen und zivilrechtliche Haftungssanktionen bei Publizitätsmängeln erschlossen. |