Die Vorlesung gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil geht es um die rechtstheoretische Frage "Was ist Recht?", die insbesondere für die retrospektive Aufarbeitung von Regimes eine Rolle spielt, die heutigen rechtsstaatlichen Anforderungen nicht entsprechen (Stichworte: strafrechtliche Bewältigung von NS-Unrecht; Mauerschützenprozesse nach dem Ende der DDR). Der zweite Teil befasst sich näher mit dem Begriff der Gerechtigkeit. Es werden unterschiedliche Dimensionen des Begriffs und mögliche ethische Maßstäbe erörtert, die zur Beantwortung der Frage "Was ist gerechtes Recht?" herangezogen werden können (etwa utilitarische Ansätze oder die Vertragstheorie von John Rawls). Im letzten Teil der Vorlesung geht es um die Kritik des Rechts, d.h. um eine kritische Reflexion der Verrechtlichung von politischem Handeln.
Die Vorlesung erfolgt in enger Bezugnahme auf Originaltexte, deren Lektüre Voraussetzung für eine gewinnbringende Teilnahme an der Veranstaltung ist. Die Texte werden über moodle zur Verfügung gestellt. |