Kommentar |
Mehr als 70 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkriegs finden in Deutschland noch immer Strafverfahren gegen Beteiligte an den Verbrechen der nationalsozialistischen Zeit statt. Gegenstand dieser Verfahren ist nicht nur die individuelle Schuld der Angeklagten. Die Justiz hat sich auch damit auseinanderzusetzen, wie sie – stellvertretend für die bundesdeutsche Gesellschaft insgesamt – in früheren Jahrzehnten mit dem nationalsozialistischen Unrecht umgegangen ist. Die Art und Weise, in der das Strafrecht in diesem Zusammenhang genutzt wurde, unterlag mehrfachen Wandlungen. In der Vorlesung sollen die maßgeblichen Entwicklungen nachvollzogen und damit ein zentrales Kapitel der juristischen Zeitgeschichte Deutschlands vertieft behandelt werden. Zugleich soll die deutsche Erfahrung aus ihrem singulären Kontext gelöst und als ein Beispiel verstanden werden, an dem sich die Möglichkeiten, Probleme und Versäumnisse einer Rechtsgemeinschaft im Umgang mit ihrer Unrechtsvergangenheit allgemein verdeutlichen lassen. |