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Hegels Praktische Philosophie: von der Moralität zur Sittlichkeit / Hegel’s practical philosophy: from morality to ethical life - Detailseite

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  • Online Belegung noch nicht möglich oder bereits abgeschlossen
Grunddaten
Veranstaltungsart Proseminar Veranstaltungsnummer 51018
Semester WiSe 2020/21 SWS 2
Rhythmus keine Übernahme Moodle-Link  
Veranstaltungsstatus Freigegeben für Vorlesungsverzeichnis  Freigegeben  Sprache deutsch
Belegungsfrist - Eine Belegung ist online erforderlich
Wichtige Änderungen

Bitte beachten Sie die Terminänderungen. Danke für Ihr Verständnis.

Veranstaltungsformat Digital

Termine

Gruppe 1
Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Gebäude Raum-
plan
Lehrperson Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
Mi. 16:00 bis 18:00 14tgl./2 04.11.2020 bis 16.12.2020      findet statt     40
Mi. 16:00 bis 18:00 14tgl./1 13.01.2021 bis 24.02.2021      findet statt     40
Gruppe 1:
Zur Zeit keine Belegung möglich


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Prix, Lea
Studiengänge
Abschluss Studiengang LP Semester
Bachelor of Arts  Philosophie Kernfach ( Vertiefung: kein LA; POVersion: 2014 )     -  
Bachelor of Arts  Philosophie Zweitfach ( Vertiefung: kein LA; POVersion: 2014 )     -  
Bachelor of Arts  Philosophie/Ethik Kernfach ( Vertiefung: mit LA-Option; POVersion: 2014 )     -  
Bachelor of Arts  Philosophie/Ethik Zweitfach ( Vertiefung: mit LA-Option; POVersion: 2014 )     -  
Bachelor of Arts  Philosophie/Ethik Kernfach ( Vertiefung: mit LA-Option; POVersion: 2015 )     -  
Bachelor of Arts  Philosophie/Ethik Zweitfach ( Vertiefung: mit LA-Option; POVersion: 2015 )     -  
Bachelor of Science  Philosophie Zweitfach ( Vertiefung: kein LA; POVersion: 2014 )     -  
Bachelor of Science  Philosophie/Ethik Zweitfach ( Vertiefung: mit LA-Option; POVersion: 2015 )     -  
Zuordnung zu Einrichtungen
Einrichtung
Philosophische Fakultät, Institut für Philosophie
Inhalt
Kommentar

Das Seminar beschäftigt sich mit einer der klassischen Fragen der Praktischen Philosophie: Wie lässt sich die Freiheit des Subjekts mit der Verbindlichkeit von Gesetzen zusammendenken? In der Praktischen Philosophie ist es der Begriff der „Autonomie“, der die Gesetzlichkeit und die Freiheit so zusammenführt, dass das eine durch das andere definiert wird. Jean-Jacques Rousseau definiert Autonomie als „Selbstgesetzgebung“. Rousseau zufolge ist das Subjekt frei, wenn es einem Gesetz gehorcht, das es sich selbst gegeben hat. Diese rousseausche Formel der „Selbstgesetzgebung als Autonomie“ führt allerdings in ein Paradox: das Gesetz, das die Grundlage der Autonomie des Subjekts bildet, ist entweder kein frei gewähltes oder ein vom Subjekt willkürlich gewähltes Gesetz. In beiden Fällen ist der Grund der Autonomie ihr Gegenteil: nämlich Heteronomie oder Willkür. Immanuel Kant hat versucht eine Antwort auf dieses „Paradox der Autonomie“ zu finden. Diese lautet: Das Subjekt ist nicht frei, weil es sich selbst ein Gesetz gibt, sondern weil es sich selbst zum Subjekt von Gesetzen konstituiert. Autonomie nach Kant meint daher nicht Selbstgesetzgebung, sondern „Selbstkonstitution“. Das Subjekt, das sich so konstituiert, ist Kant zufolge das „moralische Subjekt“. Dieses besitzt die Fähigkeit die eigenen Gesetze anhand formaler Rationalitätskriterien zu beurteilen und sie dadurch als allgemeingültige Gesetze zu bestimmen. G.W.F. Hegel greift nun diese kantische Formel der „Selbstkonstitution als Autonomie“ auf. Allerdings kritisiert Hegel an dieser, dass sie letztlich die Antwort auf die praktische Frage schuldig bleibt: Was sollen wir tun? Hegel zufolge ist das moralische Subjekt, das Kant als das autonome Subjekt definiert, nur fähig abstrakte und damit inhaltsleere Urteile zu bilden. Was das autonome Subjekt als praktisch Handelndes auszeichnet, ist damit nicht beantwortet. Der hegelsche Grundzug der Neubestimmung der Autonomie besteht darin, das autonome Subjekt als praktisch Handelndes und Mitglied einer Gesellschaft zu begreifen. Hegels „Sittlichkeitstheorie“ kann als diese Neubestimmung der Autonomie verstanden werden.   

 In den ersten Sitzungen des Seminars beschäftigen wir uns mit Kants Autonomiebegriff. Im Anschluss daran beschäftigen wir uns mit der Hegelschen Aufnahme und Kritik dieses Begriffs, anhand ausgewählter Paragraphen des zweiten Teils der Grundlinien der Philosophie des Rechts zur „Moralität“. Daran anknüpfend werden wir uns mit dem Übergang der Moralität zur Sittlichkeit und schließlich mit Hegels Sittlichkeitstheorie beschäftigen, anhand ausgewählter Paragraphen des dritten Teils der Grundlinien der Philosophie des Rechts zur „Sittlichkeit“. Der Hauptteil der Lektüre des Seminars werden ausgewählte Textauszüge dieser Primärquellen sein. Zusätzlich zu diesen werden zu den unterschiedlichen Sitzungen zum Teil verpflichtend, zum Teil freiwillig Sekundartexte als Hintergrundlektüre hinzugezogen. Das Seminar ist ein Proseminar und setzt somit keine Vorkenntnisse voraus. Es empfiehlt sich eine Ausgabe der Grundlinien der Philosophie des Rechts für das Seminar anzuschaffen.

Strukturbaum

Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester WiSe 2020/21. Aktuelles Semester: SoSe 2024.
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