Handeln (griech. praxis) ist das Phänomen, das der praktischen Philosophie ihren Namen gibt. Die philosophische Handlungstheorie beschäftigt sich im Unterschied zur Ethik mit nichtnormativen Aspekten des Handelns. Sie sucht zum einen zu klären, was Handlungen sind. Welche Körperbewegungen nennen wir Handlungen und warum? Eine verbreitete Antwort lautet, dass nur absichtlich ausgeführte Bewegungen Handlungen sind. Diese Antwort wirft Folgefragen auf, in denen sich die Handlungstheorie mit der Philosophie des Geistes berührt.
Weiterhin beschäftigt sich die Handlungstheorie mit Handlungserklärungen. Eine Handlungserklärung ist eine Antwort auf die Frage, warum jemand etwas getan hat. Eine philosophische Theorie solcher Erklärungen vergleicht die Stärken und Schwächen verschiedener Antworten auf die Warum-Frage. Unter anderem muss geklärt werden, wie sich Gründe und Ursachen zueinander verhalten.
In moralischen und rechtlichen Kontexten sind wir an der Zurechnung von Handlungen interessiert. Wir ziehen eine Person nicht für beliebige Schäden zur Rechenschaft, zu denen sie kausal beigetragen hat. Vorsätzliche Schädigungen werden anders bewertet als fahrlässige oder als Unfälle. Die Vorlesung wird einen Seitenblick auf die strafrechtliche Zurechnungslehre werfen, in der es interessante Querverbindungen zur philosophischen Handlungstheorie gibt.
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