Kommentar |
Recht und Religion stehen in einem spannungsvollen Verhältnis zueinander. Hinter ihnen finden sich Deutungs- und Machtansprüche sehr unterschiedlicher Verbände, die kooperieren, aber auch konkurrieren können. Dieses Spannungsverhältnis wird durch das Religionsverfassungsrecht geregelt – also das Recht der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nach dem staatlichen Verfassungsrecht und dem europäischen Recht sowie die Normen zur rechtlichen Stellung des Einzelnen in Bezug auf seine Religion oder Weltanschauung. Es ist aber kein neues Phänomen, weshalb immer wieder auch die historischen Dimensionen der Beziehungen von Recht und Religion ausgelotet werden sollen. Schließlich soll das in diesem Rahmen von den jeweiligen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften selbst gesetzte Recht näher betrachtet werden. Das evangelische Kirchenrecht soll hierbei als exemplarische Ordnung eines religiösen Großverbands dienen. |
Literatur |
Unruh, Religionsverfassungsrecht, 4. Aufl. 2018; Muckel/de Wall, Kirchenrecht, 5. Aufl. 2017; Anke/de Wall/Heinig (Hrsg.), Handbuch des evangelischen Kirchenrechts, 2016; Link, Kirchliche Rechtsgeschichte, 3. Aufl. 2017. |