Kommentar |
Das öffentliche Recht soll als systematisches und dynamisches Gefüge kennengelernt und seine Entwicklung besser verstanden werden. Zentral dafür sind die Blicke auf das Wechselspiel der Rechtsebenen und das Wechselspiel zwischen gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen. Es geht um die Prozesse der Durchdringung des Verwaltungsrechts durch das Verfassungsrecht (Konstitutionalisierung), der Anleitung verwaltungsrechtlicher Entwicklungen durch das Verfassungsrecht, die Einwirkungen des europäischen und internationalen Rechts auf das nationale Recht (Europäisierung/Internationalisierung) sowie die rechtliche Verarbeitung von Herausforderungen, die gesellschaftliche Entwicklungen an das (öffentliche) Recht stellen. In der Veranstaltung werden exemplarisch an einem Themenfeld die rechtlichen Mechanismen untersucht werden, mittels derer solche Impulse verarbeitet werden. Das Thema des diesjährigen Seminars wird der Parteienstaat sein. Im Vordergrund steht die Frage, wie sich der gesellschaftliche Wandel auf das Recht der Parteien auswirkt und wie insbesondere das BVerfG diese Veränderung verarbeitet hat. Zu den zu analysierenden Bereichen gehören insbesondere: Veränderungen der Parteienlandschaft (z.B. Erosion der Volksparteien) und daraus resultierende rechtliche Fragestellungen, die aktuelle Rechtsprechung des BVerfG zu Parteiverboten, die Neufassung des Art. 21 GG, Fragen der Parteienfinanzierung, Auswirkungen der Digitalisierung auf Parteien und Parteienrecht und die sog. „liquid democracy“. Verfassungsvergleichende und verfassungstheoretische Überlegungen runden das Programm ab. |