Kommentar |
Recht besteht aus Normen, aber längst nicht alle Normen sind Recht. Auf die Fragen, wie eine Norm zur Rechtsnorm wird und in welchem Verhältnis Rechtsnormen zu sozialen, politischen, philosophischen, wirtschaftlichen und religiösen Ordnungsmustern stehen, sind vom Mittelalter bis an die Schwelle zum 21. Jahrhundert unterschiedliche Antworten gegeben worden. Diese Antworten bilden den Schlüssel zum Verständnis des heutigen Rechts, das teils in erklärter Abkehr von früheren Inhalten des Rechts entstanden ist, teils aber auch in einer über Jahrhunderte währenden geschichtlichen Kontinuität steht. Diese (Dis-)Kontinuitäten aus heutiger Sicht bilden den Leitfaden für die Einführung in die „Neuere Rechtsgeschichte“. |
Literatur |
Rudolf Gmür/Andreas Roth, Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte, 15. Aufl., München 2018;
Karl Kroeschell, Deutsche Rechtsgeschichte, 3 Bände, Köln etc. 2008;
Ulrich Falk/Michele Luminati/Matthias Schmoeckel (Hg.), Fälle aus der Rechtsgeschichte, München 2008;
Peter Oestmann, Wege zur Rechtsgeschichte: Gerichtsbarkeit und Verfahren, Köln etc. 2015. |