Kommentar |
Die Finanzverfassung steuert das staatliche Verhältnis zum Geld und organisiert damit die Finanzierung des Staates. Umfasst ist die Aufteilung der bundesstaatlichen Kompetenzen im Finanzbereich, das Haushalts-(verfassungs-)recht sowie die grundrechtlichen Vorgaben für die Steuererhebung und Finanzierung des Staates. Behandelt werden auch die finanzielle Verflechtung mit der EU sowie Fragen der Finanzierung der europäischen Integration. |