Kommentar |
Den Staat gab es nicht schon immer. Vielmehr ist diese Institution, die mächtig genug ist, ihren Mitgliedern die eigene Gewaltanwendung zu unsersagen, von diesen regelmäßige Leistungen (Steuern, Militär) einzufordern und für diese Leistungen zu übernehmen (Sozialstaat, Gesundheitswesen, Schule), im wesentlichen – mit antiken Vorläufern – eine neuzeitliche Angelegenheit, nicht nur, aber stark europäisch geprägt. Der Staat ist also eine historische Erscheinung, und das bedeutet auch: er wandelt sich und ist wahrscheinlich nicht ewig. Als eine solche historische und damit wandelbare Institution sollen Staat und Staatlichkeit in der Vorlesung untersucht werden. |
Literatur |
Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, München 1999
Stefan Breuer, Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek 1998 |