Kommentar |
In ihren Gründungsmomenten und –dokumenten fußen moderne Demokratien auf der Anerkennung von unveräußerlichen Natur- bzw. Menschenrechten. Demokratische Bürgerschaft und Teilhabe scheinen sich geradezu aus dem Universalismus der Menschenrechte abzuleiten, also aus der Vorstellung der Freiheit und Gleichheit aller Menschen. Zugleich tritt der Universalismus der Menschenrechte immer wieder in Spannung oder gar Gegensatz zum demokratischen Anspruch auf Volkssouveränität, wie sich etwa in Fragen von Flucht und Migration zeigt. Das Proseminar will in Rückgriff auf ausgewählte klassische und neuere Texte der Politischen Philosophie in die Grundbegriffe Demokratie und Menschenrechte einführen und systematisch das Verhältnis beider Seiten ergründen. |