Zentrales Anliegen der Veranstaltung ist die Vermittlung der juristischen Falllösungsmethode. Sie wird als die prinzipielle Befähigung verstanden, konkrete, aus dem Leben kommende Fragestellun-gen durch Anwendung rechtlicher Regeln richtig bzw. vertretbar zu beantworten. Diese Methode zeichnet sich insbesondere durch folgendes aus: (i) Die genaue Erfassung des Lebenssachverhalts einschließlich der Fragestellung, (ii) die Gewinnung eines Prüfungsmaßstabs aus Gesetz und Recht (Art. 20 III GG) sowie (iii) die rhetorische Orientierung am Empfängerhorizont. Jura bedeutet inso-fern die Kunst des kriteriengeleiteten Entscheidens. Nur derjenige, der diese Methode wirklich beherrscht, ist ein „echter“ Jurist.
Diese Befähigung wird im Examen geprüft und in der Berufspraxis erwartet - in der Ausbildung aber mehr vorausgesetzt als gelehrt. Sie ist nur im Prinzip einfach. Der kunstgerechte Umgang mit dem Gesetz wirft eine Fülle von Fragen auf, deren Beantwortung oftmals nicht allein gelingt. Die Veran-staltung beantwortet viele dieser Fragen und ermächtigt die Teilnehmer, anschließend ungleich besser mit dem Gesetz, Gerichtsentscheidungen und den Lernmaterialien umzugehen.
Die Veranstaltung enthält viele praktische Übungen. Insbesondere nehmen die Teilnehmer die Rollen von Rechtsanwälten und Mandanten ein - und erproben konkrete anwaltliche Gesprächssi-tuationen, in denen sämtliche Aspekte der Fallösung zum Tragen kommen. Dies ermöglicht eine Standortbestimmung mit konkreten Schlussfolgerungen für die eigene Entwicklung. Abschließend werden Grundstrukturen von Argumentationen erarbeitet. Gutachtenstil und Urteilsstil werden definiert und miteinander in Bezug gesetzt.
Die in der Veranstaltung erworbene juristische Befähigung ist „in jeder Minute“ juristischer Tätig-keit anwendbar. Der anwaltliche Kontext dient insofern nur der Veranschaulichung. Die Veranstaltung steht ausdrücklich sämtlichen Studierenden offen; empfohlen wird eine Teilnahme ab dem 3. Semester. |