Kommentar |
„Die Gerichtsbarkeit der Bühne fängt an, wo das Gebiet der weltlichen Gesetze sich endigt.“ Was Schiller bereits 1784 in seiner berühmten Schaubühnenrede als spezifisches Vermögen des Theaters skizziert, kann bis in sein Spätwerk hinein programmatischen Status reklamieren: Schillers dramatisches Interesse ist unauflösbar mit Problemen des Rechts und der Gerechtigkeit verbunden. Das betrifft Fragen nach der Legitimität von Herrschaft, den Reformen des Strafrechts oder den Ordnungen der Polizey; das betrifft aber auch Konzepte der poetischen Gerechtigkeit oder die Hoffnung auf ein gerechtes Schicksal. Ein ums andere Mal laden Schillers Stücke Verbrechen und Komplotte vor das Gerichts ihres Publikums, versprechen die Durchleuchtung abgründiger Seelen oder die erhabene Tragödie des großen Schurken. Das Seminar verfolgt dieses ästhetische Programm mit Seitenblicken in juridische, kriminologische und philosophische Schriften, Schillers theoretische Texte, Balladen und Prosa; Schwerpunkt ist die Lektüre seiner Dramen und dramatischen Fragmente.
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