Kommentar |
Die Studierenden sollen befähigt werden, rechtliche Probleme zu sehen und für leichtere Fälle selbständig Lösungen zu erarbeiten. Behandelt werden für die Rehabilitationspädagogik wichtige Rechtsgebiete. Mögliche Themen sind:
- Rechtliche Grundlagen, Methodik
- Grundrechte, insbesondere mit Bezug für behinderte Menschen, internationale Abkommen
- Einzelne strafrechtliche Vorschriften
- Grundlagen des Zivilrechts, insbesondere Geschäftsfähigkeit, Aufsichtspflicht, Haftung, Schadensersatz, Einführung in das Vertragsrecht
- Familienrecht
- Kinder- und Jugendhilfe
- Rechtliche Betreuung
- Heimrecht
- Unterbringung und Psychisch-Kranken-Recht
- Sozialrecht und Sozialverwaltungsrecht
- Krankenversicherung SGB V und Pflegeversicherung SGB XI
- SGB IX, SGB II und III, SGBXII
Die Studierenden beginnen nach Möglichkeit im Wintersemester. Die Veranstaltung wird im Sommersemester im zweiten Modulteil fortgeführt. Ein Quereinstieg im SS sollte mit etwas Engagement möglich sein.
Durchführung: Lehrgespräch mit Gruppenarbeiten, Kurzreferate, Bearbeitung von Fällen aus der Rechtspraxis
Voraussetzung: regelmäßige Teilnahme, nachgewiesen durch eine Teilnahmeleistung
Bitte mitbringen und anschaffen: Stascheit, Gesetze für Sozialberufe, möglichst neueste Auflage. |