Die Vorlesung vermittelt Grundzüge des Bank- und Kapitalmarktrechts. Behandelt werden die Rechtsbeziehungen zwischen Bank und Bankkunden unter besonderer Berücksichtigung des Darlehensvertrags- und Kreditsicherungsrechts sowie der Anlageberatung und Beraterhaftung. Das Kapitalmarktrecht wird aus seiner Zielrichtung als Marktverhaltensrecht mit Blick auf Publizitätspflichten der Unternehmen und zivilrechtliche Haftungssanktionen bei Publizitätsmängeln erschlossen.
Buck-Heeb, Kapitalmarktrecht, 8. Aufl., 2016Langenbucher, Aktien- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. 2015Tonner/Krüger, Bankrecht, 2. Aufl., 2016
Anschließende StudienarbeitStudiengang Europäisches Recht und Rechtsvergleich: mündliche Prüfung