Kommentar |
Verfassungsgerichte sind bedeutsame Akteure in politischen Systemen. Der Beitrag dieser vergleichsweise jungen Institutionen zur Legitimierung und Stabilisierung politischer Herrschaft wird vielfach hervorgehoben. Zugleich stehen Verfassungsgerichte immer wieder in der Kritik, als „countermajoritorian institutions“ den Grundprinzipien repräsentativer Demokratie zu widersprechen, und sie geraten bisweilen in offenen Konflikt mit politischen Machtansprüchen anderer staatlicher Akteure – wie etwa in Ungarn oder Polen gegenwärtig zu beobachten.
In diesem Seminar wollen wir uns diesen wichtigen Institutionen im Spannungsfeld von Recht und Politik widmen. Wir werden den Fragen nachgehen, welche Funktionen diese Institutionen haben (sollen) und wie die Gerichte in unterschiedlichen Systemen diese Funktionen tatsächlich ausfüllen (können). Im ersten Teil des Seminars werden zunächst konzeptionelle und theoretische Grundlagen der sozialwissenschaftlichen Verfassungsgerichtsforschung erarbeitet. Auf diesen Grundlagen aufbauend werden dann Fallstudien systematisch analysiert und die Reichweite und Erklärungskraft der erarbeiteten Konzepte diskutiert. Zunächst stehen Fallstudien in etablierten Demokratien im Mittelpunkt (Bundesverfassungsgericht, US Supreme Court), anschließend widmen wir uns Verfassungsgerichten in Transformationsprozessen aber auch hybriden Regimen/Autokratien, z.B. der Türkei oder Ägypten. |