Kommentar |
Die Frage, wer als „Mensch“ gelten darf, ist seit der Antike kontrovers diskutiert und mit sozialen Praktiken des Ein- und Ausschlusses verbunden worden. Anlässlich der 70jährigen Feier der Menschenrechte im Jahr 2018 rückt das Seminar das ambivalente Verhältnis Europas zum Menschenrechtsdiskurs in den Fokus, um nach den Grenzen ihrer Reichweite u. Gültigkeit zu fragen: Einerseits versteht sich Europa seit der Aufklärung als Repräsentant universell geltender Menschenrechte, die als „europäisches Erbe“ herausgestellt werden. Andererseits war die europäische Aufklärung Ausgangspunkt für eine Reihe von modernen Ungleichheitsdiskursen. Aus einer Perspektive der Kritik wird der „westlichen Moral“ ihre universelle Gültigkeit abgesprochen und die liberale Konzeption der Menschenrechte infrage gestellt. Vor dem Hintergrund dieser Debatten sollen die Aporien universeller Menschenrechte nicht nur kulturtheoretisch und historisch, sondern auch an gegenwärtigen Beispielen, wie dem Umgang der EU mit Geflüchteten an den Außengrenzen Europas, diskutiert werden. Damit ist unweigerlich die Problematik der globalen Ungleichverteilung von (Über)Lebenschancen berührt, die Europas Grenz- und Sicherheitsdiskurse auf ihr Verdrängtes zurück verweisen: auf die Verwobenheit zwischen Europa und „dem Rest der Welt“ sowie eine fundamentale (körperliche) Verwiesenheit aufeinander. |