Kommentar |
Gegen Ende seines Lebens ließ Augustus einen Bericht seiner Taten und Leistungen auf Bronzetafeln vor seinem Mausoleum in Rom anbringen. Dieses zentrale Dokument des entstehenden Kaisertums, von Theodor Mommsen als „Königin der Inschriften“ bezeichnet, wurde offensichtlich im ganzen römischen Reich publiziert und ist in Abschriften aus dem kleinasiatischen Reichsteil erhalten. Es enthält die berühmte Selbstaussage des Augustus, er habe die res publica in seinem 6. und 7. Konsulat (27 v.Chr.) in die Entscheidungsgewalt des Volkes und des Senates zurückgegeben und fortan alle anderen nicht an Amtsgewalt, sondern nur an auctoritas überragt. Der Text und seine Lektüre wird im Zentrum der Übung stehen. Ihr Ziel wird sein, gegenwärtige Sichtweisen der Herrschaftszeit des Augustus mit dessen Selbstbeschreibung als princeps zu kontrastieren und klassische Kritik von Herrschaftsideologie durch die Dekonstruktion moderner konstitutionalistischer Vorstellungen des frühen Prinzipats zu ergänzen. |
Literatur |
Heuß, Alfred, Zeitgeschichte als Ideologie. Bemerkungen zu Komposition und Gedankenführung der Res Gestae Divi Augusti [1975], in: ders., Gesammelte Schriften, Bd. 2, Stuttgart 1995, 1319-1359; Witschel, Christian, The Res Gestae Divi Augusti and the Roman Empire, in: Fritz-Heiner Mutschler, Achim Mittag (Hg.), Conceiving the Empire. China and Rome Compared, Oxford 2008, 241-266; Kienast, Dietmar, Augustus. Prinzeps und Monarch, 4. Aufl., Darmstadt 2009; Bleicken, Jochen, Augustus. Eine Biographie, Berlin 1998; Meier, Christian, Augustus. Die Begründung der Monarchie als Wiederherstellung der Republik, in: ders., Die Ohnmacht des allmächtigen Dictators Caesar. Drei biographische Skizzen, 2. Aufl., Stuttgart 2015, 211-274; Winterling, Aloys, Monarchie oder Republik? Der römische Prinzipat, in: Würzburger Jahrbücher für die Altertumswissenschaft N.F. 40, 2016, 35-62. |