Kommentar |
Recht und Religion stehen in einem spannungsvollen Verhältnis zueinander. Hinter ihnen finden sich Deutungs- und Machtansprüche sehr unterschiedlicher Verbände, die kooperieren, aber auch konkurrieren können. Dieses Spannungsverhältnis ist alt; in einem ersten Teil wird es daher darum gehen, die historische Dimension der Beziehung von Recht und Religion auszuloten. Beim zweiten Teil der Lehrveranstaltung steht das Religionsverfassungsrecht im Mittelpunkt – das Recht der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nach dem staatlichen Verfassungsrecht und dem europäischen Recht sowie die rechtliche Stellung des Einzelnen in Bezug auf seine Religion oder Weltanschauung. Zuletzt wollen wir das von den jeweiligen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften selbst gesetzte Recht näher betrachten. Das evangelische Kirchenrecht soll hierbei als exemplarische Ordnung eines religiösen Großverbands herangezogen werden. |
Literatur |
Unruh, Religionsverfassungsrecht, 4. Aufl. 2018; Muckel/de Wall, Kirchenrecht, 5. Aufl. 2017; Rau/Reuter/Schlaich, Das Recht der Kirche, 3 Bände, 1994 ff; Link, Kirchliche Rechtsgeschichte, 3. Aufl. 2017. |