Kommentar |
Mit dem Praxiskolloquium wird das Modul 9 “Berufsfeldbezogene Zusatzqualifikation” abgeschlossen. Die Modulabschlussprüfung besteht aus einer Präsentation über die Erfahrungen, die Sie in Ihrem Praktikum gemacht haben. Voraussetzung für die Zulassung zum Praxiskolloquium ist der Nachweis von 29 SP, die durch BZQ-Kurse und durch ein Praktikum erbracht wurden. |