Kommentar |
Der Föderalismus in Deutschland ist im Grundgesetz in den Artikeln 20 (1) und Artikel 79 (3) festgeschrieben. In diesem Seminar wollen wir nach einer Einführung in den Föderalismus mit der Genese des Deutschen Bundesstaates und seiner Entwicklung beschäftigen. Dabei werden sowohl die Institutionen in der Bundesrepublik in Augenschein genommen, als auch Aspekte der Politikverflechtung (beispielhaft auch anhand eines Politikfeldes), freiwillige Kooperation der Bundesstaaten sowie die Föderalismusreformen beleuchtet. |