Kommentar |
Den Problembereichen der Tatsachenermittlung und Beweiswürdigung kommt in der juristischen Praxis eine zentrale Aufgabe zu, denn diese Bereiche bilden die Grundlage jeder zuverlässigen Rechtsanwendung. Hierbei unterliegt insbesondere die Zeugenbefragung erlernbaren Regeln, die in vielen Fällen aber nicht bekannt sind oder nicht angewandt werden. Stattdessen verlässt man sich bei der Entscheidung, warum man einer Zeugenaussage Glauben schenkt oder nicht, auf das „Bauchgefühl“. In diesem Kontext stellen sich zahlreiche Fragen: Welche Kriterien sprechen nach aussagepsychologischen Befunden für und gegen die „Wahrheit“ einer Aussage? Wie geht man als (angehender) Rechtsanwalt oder Richter am Besten vor, um entscheidungsrelevante Informationen zu erhalten? Welche Art der Zeugenvernehmung kann eine Aussage entwerten? Wie unterstützt man einen Zeugen optimal, wenn er sich erinnern und Informationen preisgeben möchte? Wie gelingt es, einen eigenen Zeugen in einem günstigen Licht zu präsentieren oder Lücken bzw. mögliche Fehler in den Schilderungen eines gegnerischen Zeugen aufzudecken? Diese und weitere Aspekte werden im Rahmen des Blockseminars beleuchtet. |
Bemerkung |
Im Rahmen der Veranstaltung findet eine ganztägige Gerichtsexkursion statt. Dazu kommt nach Terminabsprache mit den Seminarteilnehmer*innen noch der ganztägige Besuch einer oder mehrerer Strafverhandlungen zur Veranschaulichung des theoretisch vermittelten Stoffs.
Um verbindliche Anmeldung bis 13.10.2015 (Veranstaltung ist voll belegt), per E-Mail an antje.toelle@rewi.hu-berlin.de vom Institut für Anwaltsrecht unter Angabe von Name, Matrikelnummer, Fachsemester, Telefonnummer wird gebeten. Die Referatsthemen werden nach Ablauf der Anmeldefrist vergeben. |