| Kommentar |
Das sogenannte "Anthropozän" bringt uns das Bewusstsein, dass der Mensch die biologischen, geologischen und atmosphärischen Prozesse auf dem Planeten mit gravierenden bis katastrophalen Folgen beeinflusst, zur Umwälzungen von Gewissheiten führt - auch im Strafrecht?
Dieser Frage geht das Seminar mit einer dogmatischen sowie grundlagenorientierten (insb. rechtssoziologischen aber auch rechtsphilosophischen) Perspektive nach. Dafür wird ein Blick auf bestehende Ansätze der Strafrechts, den Menschen in seinen ökologischen Bezügen zu regulieren (Umweltstrafrecht, Tierschutzstrafrecht, etc.), geworfen. Hierbei geht es auch um neue strafrechtliche Regulierungsvorschläge (etwa: Ökozid). Daneben fordert die Dimension der "anthropozentrischen" Misere jedoch auch Grundkategorien und -konzepte des Strafrechts mit seinem Fokus auf individuelle Verantwortung heraus, sodass sich Fragen nach neuen Formen der Zurechnung stellen. Schließlich sind die Grenzen des Strafrechts zur Lösung der durch das Anthropozän ausgelösten Probleme auszuleuchten. |