Nach einem berühmten Bonmot hat Rom dreimal die Welt erobert: erst mit seinem Militär, dann mit seiner Religion, schließlich mit seinem Recht. Während die militärische Macht vorüber und der religiöse Einfluss im Schwinden ist, hat das Römische Recht bis heute große Bedeutung. Wer das Recht der Gegenwart verstehen und hinterfragen möchte, der wird sich deshalb auch und gerade mit seinen römisch-rechtlichen Grundlagen beschäftigen.
Die Vorlesung »Aufkommen, Blüte und Fortleben des Römischen Rechts« bietet eine chronologisch gegliederte Einführung in das Römische Recht: von den Anfängen des Römischen Rechts im Zwölftafelgesetz über den Höhepunkt der römischen Rechtswissenschaft zu Beginn der Kaiserzeit bis zum Fortwirken des Römischen Rechts in der Gegenwart.
Wolfgang Kunkel/Martin Schermaier, Römische Rechtsgeschichte, 14. Aufl., Köln/Weimar/Wien: Böhlau (2005). Max Kaser/Rolf Knütel/Sebastian Lohsse, Römisches Privatrecht, 22. Aufl., München: Beck (2021). Wolfgang Waldstein/Michael Rainer, Römische Rechtsgeschichte, 12. Aufl., München: Beck (2024).
Studierende aller Semester sind herzlich willkommen. Die Einführungsveranstaltungen zum Römischen Recht bauen nicht aufeinander auf. Alle Veranstaltungen können daher unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge besucht werden.
Rechtswissenschaft PO 2008 / PO 2015: Modulabschlussklausur (2h) Beifach Deutsches Recht: Modulabschlussklausur (2h) Deutsches Recht: Modulabschlussklausur (2h) Deutsches und europäisches Recht und Rechtspraxis: Modulabschlussklausur (2h) Europäisches Recht und Rechtsvergleich: Modulabschlussklausur (2h)
Die Veranstaltung wurde 6 mal im Vorlesungsverzeichnis SoSe 2025 gefunden: