Das Forschungsseminar kann krankheitsbedingt nicht angeboten werden.
2018 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen, die es Menschen mit “DSD“ (differences of sex development) ermöglicht, im Geburtenregister unter der Kategorie "divers" eingetragen zu werden. Dieser Entscheidung geht eine lange Geschichte der Aushandlungen über geschlechtlich uneindeutige Körper voraus, die inzwischen in einer Fülle historischer Studien bearbeitet wurde. Als initial gilt Foucaults Herausgabe der Biographie von Herculine Barbin, die die autobiographischen Aufzeichnungen eines Hermaphroditen aus dem 19. Jh. zum Anlass nimmt für eine Historisierung der Geschlechtsbestimmung (sex). An seine machtsensible Diagnose, dass biomedizinische und juristische Instanzen über die Verankerung des ‚wahren‘ Geschlechts im Körper im 19. Jh. maßgeblich an der Regulation der Geschlechterordnung und Herausbildung des abendländischen Sexualdispositivs teilhatten, haben sich seitdem zahlreiche Studien aus unterschiedlichen Fachperspektiven angeschlossen. Diese Geschichte des Inter*-Phänomens wird mit unterschiedlichen zeitlichen und theoretischen Schwerpunktsetzungen und Kontextbezügen erzählt als ein mehrphasiges Schwanken zwischen einer Integration von Inter* Personen in das jeweilige Geschlechtersystem bzw. einem Ausschluss daraus. Viele Studien beschreiben außerdem die seit den 1990er Jahren einsetzende “Intersex-aktivistischen Wende“ (Chase 2006), an der sie sich häufig selbst normativ mit der Skandalisierung der medizinischen Praxis einer invasiven Vereindeutigung nicht binärer Geschlechtskörper, der Problematisierung des Personenstandsrechts und einer intensivierten Dokumentation der Situation Betroffener beteiligten.
Im 1. Teil des Projektseminars entwickeln die Studierenden nach einer textbasierten Einführung in das Thema (Primär- und Sekundärquellen) ein kleines Forschungsvorhaben mit selbstgewählter Thematik, für das sie im gemeinsamen Diskussionszusammenhang ein Exposé ausarbeiten (Geschichtsstudierende arbeiten dieses anschließend im Rahmen ihres einsemestrigen Projektseminars als Hausarbeit aus). Im 2. Teil (WS 22/23) wird es dann für Genderstudierende, deren Projektstudium zweisemestrig angelegt ist, um die Durchführung und wissenschaftliche Präsentation dieses Forschungsvorhabens gehen.
Ausgleichsberechtigte Studierende wenden sich zur bevorzugten Platzvergabe per E-Mail mit einem Nachweis der Ausgleichsberechtigung an die Studienkoordinationsstelle Geschichte. Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ausgleichsberechtigungen ist der letzte Tag der zentralen Frist, 16 Uhr. Textnachrichten in AGNES werden hingegen nicht gelesen!
Die Veranstaltung wurde 6 mal im Vorlesungsverzeichnis WiSe 2024/25 gefunden: