Nach einem berühmten Bonmot hat Rom dreimal die Welt erobert: erst mit seinem Militär, dann mit seiner Religion, schließlich mit seinem Recht. Während die militärische Macht vorüber und der religiöse Einfluss im Schwinden ist, hat das Römische Recht bis heute große Bedeutung. Wer das Recht der Gegenwart verstehen und hinterfragen möchte, der wird sich deshalb auch und gerade mit seinen römisch-rechtlichen Grundlagen beschäftigen.Die Vorlesung »Alte Geschichte und Römisches Recht« bietet eine interdisziplinäre Einführung in die Geschichte des Römischen Rechts: Wie kam es zur Entstehung des Römischen Rechts? Wie groß waren die Chancen römischer wie nichtrömischer Bürger, im Konfliktfall zu ihrem Recht zu gelangen? Wie gerecht fanden die Römer selbst ihr Recht? Reagierte das Recht auf politische, soziale und wirtschaftliche Veränderungen? Welche Rückschlüsse ermöglicht das Römische Recht auf Staat und Gesellschaft des Alten Roms? Fragen dieser Art stehen im Mittelpunkt der gemeinsam von Prof. Dr. Andreas M. Fleckner (Juristische Fakultät) sowie Prof. Dr. Claudia Tiersch (Philosophische Fakultät, Institut für Geschichtswissenschaften) gehaltenen Vorlesung.
Wolfgang Kunkel/Martin Schermaier, Römische Rechtsgeschichte, 14. Aufl., Köln/Weimar/Wien: Böhlau (2005).Max Kaser/Rolf Knütel/Sebastian Lohsse, Römisches Privatrecht, 22. Aufl., München: Beck (2021).Wolfgang Waldstein/Michael Rainer, Römische Rechtsgeschichte, 12. Aufl., München: Beck (2024).
Studierende aller Semester sind herzlich willkommen. Die Einführungsveranstaltungen »Römisches Recht« sowie »Alte Geschichte und Römisches Recht« bauen nicht aufeinander auf. Beide Veranstaltungen können daher unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge besucht werden.
Modulabschlussklausur (2h)