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Muss Strafe sein? Rechtfertigungen und Kritik der Strafe/Justifications and Critique of punishment - Detailseite

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Grunddaten
Veranstaltungsart Proseminar Veranstaltungsnummer 51027
Semester SoSe 2022 SWS 2
Rhythmus keine Übernahme Moodle-Link  
Veranstaltungsstatus Freigegeben für Vorlesungsverzeichnis  Freigegeben  Sprache deutsch
Belegungsfrist Es findet keine Online-Belegung über AGNES statt!
Veranstaltungsformat Präsenz

Termine

Gruppe 1
Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Gebäude Raum-
plan
Lehrperson Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
Mi. 12:00 bis 14:00 wöch 2002 (Hörsaal)
Stockwerk: 1. OG


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UdL6 Universitäts-Hauptgebäude - Unter den Linden 6 (UL 6)

Außenbereich eingeschränkt nutzbar Innenbereich eingeschränkt nutzbar Parkplatz vorhanden Barrierearmes WC vorhanden Barrierearme Anreise mit ÖPNV möglich
  findet statt     40
Gruppe 1:
 

Studiengänge
Abschluss Studiengang LP Semester
Bachelor of Arts  Philosophie Kernfach ( Vertiefung: kein LA; POVersion: 2014 )     -  
Bachelor of Arts  Philosophie Zweitfach ( Vertiefung: kein LA; POVersion: 2014 )     -  
Bachelor of Arts  Philosophie/Ethik Zweitfach ( Vertiefung: mit LA-Option; POVersion: 2014 )     -  
Bachelor of Arts  Philosophie/Ethik Kernfach ( Vertiefung: mit LA-Option; POVersion: 2015 )     -  
Bachelor of Arts  Philosophie/Ethik Zweitfach ( Vertiefung: mit LA-Option; POVersion: 2015 )     -  
Bachelor of Science  Philosophie Zweitfach ( Vertiefung: kein LA; POVersion: 2014 )     -  
Bachelor of Science  Philosophie/Ethik Zweitfach ( Vertiefung: mit LA-Option; POVersion: 2015 )     -  
Zuordnung zu Einrichtungen
Einrichtung
Philosophische Fakultät, Institut für Philosophie
Inhalt
Kommentar

Die Praxis des Strafens scheint nicht nur weit verbreitet, sondern wird auch weitgehend als normativ gerechtfertigt angesehen. Das überrascht, denn wir sind uns gleichzeitig weitgehend uneinig über ihre normative Rechtfertigung. Aus konsequentialistischer Perspektive rechtfertigen dabei vor allem die sozial positiven Folgen des Strafens die Praxis des Strafens, während Vergeltungstheorien Strafe als gerechtes Übel für Unrecht verstehen. Allerdings kann man auch fragen, ob die Gründe für das Strafen hinreichend dafür sind, die entsprechende Praxis zu rechtfertigen – oder ob sie nicht dafür sprechen, die gesamte Praxis des Strafens abzuschaffen. Dabei spielen sowohl Fragen nach der Willensfreiheit und Schuldzuweisung, als auch Fragen danach, wer (oder: welche Institution) das Recht hat, zu strafen, eine Rolle.

Strukturbaum

Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2022. Aktuelles Semester: WiSe 2024/25.
Humboldt-Universität zu Berlin | Unter den Linden 6 | D-10099 Berlin