Kommentar |
Die Vorlesung vermittelt die Grundzüge des Internationalen Privatrechts. Sie ergänzt die Vorlesung Internationales Vertragsrecht aus dem Wintersemester und widmet sich darauf aufbauend den Allgemeinen Lehren des Internationalen Privatrechts einerseits und (weiteren) ausgewählten Besonderen Lehren, namentlich dem Internationalen Delikts- und Sachenrecht. Der Stoff wird sowohl systematisch als auch anhand konkreter Fälle und Entscheidungen erarbeitet und diskutiert. |