Die Studierenden werden mit einem immer wichtiger werdenden Bereich anwaltlicher Kompetenzen vertraut gemacht: der Begleitung von Mandanten in Gesetzgebungsverfahren. Die in der Veranstaltung vermittelten Fähigkeiten finden gleichermaßen Anwendung bei Arbeiten für Verbände, NGOs usw. Bei dieser eher ungewohnten Perspektive der Rechtsgestaltung statt der Rechtsanwendung sollen die Studierenden lernen, die Interessen von Mandanten an einer bestimmten Gesetzesentwicklung zu identifizieren und effektiv in das Rechtssetzungsverfahren einzubringen.
Grundgesetz; Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien
Die Veranstaltung wird angeboten, wenn sich bis Donnerstag, 11.02.2021, mindestens fünf Studierende angemeldet haben. Anmeldung bitte per E-Mail an lars-otto@web.de.
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