Kommentar |
Nach einem berühmten Bonmot hat Rom dreimal die Welt erobert: erst mit seinem Militär, dann mit seiner Religion, schließlich mit seinem Recht. Während der militärische Einfluss vorüber und der religiöse Einfluss im Niedergang ist, hat das römische Recht bis heute große Bedeutung. Wer das Recht der Gegenwart verstehen und hinterfragen möchte, der wird sich deshalb auch und gerade mit seinen römisch-rechtlichen Grundlagen beschäftigen.
Die Veranstaltung »Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten: Römisches Recht« gibt einen Einblick in die Quellen des römischen Rechts und vermittelt die nötigen Kenntnisse, um diese Quellen selbst zu studieren und selbst in den juristischen Diskurs der Gegenwart einzubringen. |
Literatur |
Heinrich Honsell/Theo Mayer-Maly/Walter Selb, Römisches Recht, 4. Aufl., Berlin et al.: Springer (1987). Max Kaser/Rolf Knütel/Sebastian Lohsse, Römisches Privatrecht, 22. Aufl., München: Beck (2021). Jens Peter Meincke, Römisches Privatrecht, 3. Aufl., Baden-Baden: Nomos (2019).
Quellenausgabe: Gaius Institutiones – Die Institutionen des Gaius, herausgegeben, übersetzt und kommentiert von Ulrich Manthe, 2. Aufl. (Sonderausgabe), Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft (2015). |
Bemerkung |
Studierende aller Semester sind herzlich willkommen. Die Veranstaltungen »Römisches Recht« (Sommersemester) und »Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten: Römisches Recht« (Wintersemester) bauen nicht aufeinander auf. Beide Veranstaltungen können daher unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge besucht werden.
Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist beschränkt. Anmeldungen bis zum 6. November 2020 an sekretariat.fleckner@rewi.hu-berlin.de. Geben Sie bei der Anmeldung bitte an, wie Sie Ihre Lateinkenntnisse einschätzen; bei fehlenden Lateinkenntnissen fügen Sie Ihrer Anmeldung bitte ein kurzes Motivationsschreiben bei. |