Das Kolloquium gibt einen Einblick in neuere Theorien und die daraus resultierende
Methodenvielfalt im Völkerrecht, sowohl in ihrem historischen Kontext als auch in
ihren Bezügen zu allgemeineren rechtstheoretischen Debatten. Völkerrechtliche
Theoriedebatten können einerseits vor der Folie des Wandels der völkerrechtlichen
Ordnung der letzten Jahrzehnte gesehen werden, die heute von einer großen Zahl von
Akteuren geprägt ist: 75 Jahre nach Gründung der Vereinten Nationen hat sich die
Zahl ihrer Mitgliedstaaten beinah vervierfacht; die Zahl der internationalen
Organisationen übersteigt sogar die der Staaten; es existieren eine Reihe
internationaler Gerichte oder gerichtsähnlicher Institutionen; hinzu treten eine
Reihe weiterer, transnationaler Akteure, sowohl aus der Privatwirtschaft als auch
aus der Zivilgesellschaft. Zum anderen schließt die Theoriedebatte im Völkerrecht
auch an allgemeinere, rechtstheoretische Debatten an: Ausprägungen der critical
legal studies, der feministischen oder der postkolonialen Rechtswissenschaft finden
sich ebenso im Völkerrecht wie im nationalen Recht. Das Kolloquium will die
verschiedenen theoretischen Ansätze sowohl historisch verorten, als auch mit
allgemeineren rechtstheoretischen Fragen verknüpfen.