Kommentar |
In der Veranstaltung werden wir uns einen Überblick über das öffentliche Recht des Gesundheitswesens verschaffen: einen rechtlich dicht und komplex geregelten, grundrechtlich außerordentlich sensiblen und wirtschaftlich höchst bedeutsamen Zweig unserer Volkswirtschaft mit komplexen Verwaltungsstrukturen. Wir werden uns zunächst die beteiligten Akteure und ihre grundrechtlichen Positionen ansehen, also beispielsweise Patienten, Ärzte, Krankenhäuser, Pharmaunternehmen und andere Leistungserbringer. Ein Überblick über die zur Finanzierung, Steuerung und Überwachung beteiligten - zumeist staatlichen - Organisationen schließt sich an. Dann werden wir die typischen Regulierungsfragen und Regulierungsinstrumente in den Blick nehmen. Hierzu gehören das ärztliche Berufsrecht, das Krankenhausrecht, das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie - ganz wesentlich - das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung für ihre Leistungserbringer, geregelt im Sozialgesetzbuch. Die Veranstaltung wendet sich an fortgeschrittene Studierende der Rechtswissenschaft, insbesondere im Schwerpunkt 5, aber auch an andere Studierende mit Interesse am Gesundheitswesen. Sie wird in einem kombinierten Format Vorlesung/Kolloquium gehalten. Der Kolloquiums-Anteil soll etwa die Hälfte der Zeit ausmachen: Die Teilnehmer erhalten ausgewählte Urteile (oder andere Dokumente) zur Vorbereitung, die Leitentscheidungen zum Gesundheitswesens sind. Innerhalb des herkömmlichen Vorlesungsformats soll jeweils ein Teilnehmer den Text zusammenfassend kurz vorstellen; im Anschluss daran findet eine kurze Diskussion der maßgeblichen Themen des Urteils statt. |
Bemerkung |
Kontaktaufnahme für Studierende möglich per email unter: wolfgang.spoerr@hengeler.com Bitte beachten: Die Lehrveranstaltung findet statt bei: Hengeler Mueller, Behrenstraße 42, Berlin. Teilnehmer bitte beim Empfang melden.
Folgende Termine sind vorgesehen: 04.05., 18.05., 01.06. und 22.06.2020. |