Kommentar |
Es sollen einige „klassische“ Entscheidungen des Wirtschaftsstrafrechts behandeln werden (z.B. Contergan-Entscheidung, Liechtenstein-CDs etc., Geldwäsche-Entscheidung, Verfassungsmäßigkeit des § 266 StGB etc.) sowie Standardprobleme dieses Rechtsgebiets. Besondere Berücksichtigung sollen Fragen des Unternehmensstrafrechts finden, auch die Überlegungen de lege ferenda. |