Kommentar |
Die Energiewirtschaft steht seit jeher im Mittelpunkt staatlicher Wirtschaftspolitik. Sie bietet auch für Juristen interessante Beschäftigungsfelder. Der Rechtsrahmen der Energiewirtschaft hat inzwischen aber einen Komplexitätsgrad erreicht, der gerade Berufseinsteigern ein enormes rechtliches, wirtschaftliches und technisches Grundverständnis abverlangt. In der Vorlesung werden hierfür die Grundlagen gelegt. Das Themenspektrum reicht von den Grundzügen des deutschen und europäischen Energiewirtschaftsrechts (Entflechtung, Netzzugang, Netzentgeltregulierung, Energiebelieferung, Vergabe von Konzessionsverträgen, Verwaltungsverfahren und Beteiligte), über die Krisenvorsorge, das (Energie-)Kartellrecht bis hin zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG) und von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung.
Hinweis: Die Vorlesung wird ergänzt durch das Seminar „Europäisches und deutsches Energiewirtschaftsrecht in der Rechtspraxis“ von RA Dr. Martin Geipel, in dem das in der Vorlesung erlangte Wissen anhand praktischer Fälle und Rechtsprechung vertieft wird.
Es wird empfohlen,auch dieses Seminar zu besuchen. Beide Lehrveranstaltungen sind inhaltlich aufeinander abgestimmt. |
Literatur |
Es kann ein Skript erworben werden, das den gesamten Stoff umfasst.
Stuhlmacher/Stappert/Schoon/Jansen: Grundriss zum Energierecht - Der
rechtliche Rahmen für die Energiewirtschaft, 2. Aufl. 2015, EW Frankfurt
a.M. |