Kommentar |
Die Veranstaltung führt in die Grundlagen des Völkerstrafrechts ein. Sie behandelt zunächst die historischen Voraussetzungen und die systematische Abgrenzung des Gebiets. Der Schwerpunkt liegt in der Analyse der völkerstrafrechtlichen Kerntatbestände (Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen, Aggression). Schlüsselentscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs und der sog. Ad-hoc-Strafgerichtshöfe (ICTY und ICTR) werden einbezogen. Außerdem gilt die Vorlesung prozessualen Fragen und solchen der strafrechtlichen Zurechnung (Allgemeiner Teil des Völkerstrafrechts). |