Hinweis |
Wie in der Studienordnung für den BA Bildung an Grundschulen von 2015 (und nachfolgenden Änderungsordnungen) unter § 4 Aufbau des Studiums, Absatz 4 festgehalten, muss die Wahl des vertieft studierten Faches bis Ende des 3. Fachsemesters (31.3.) verbindlich vorgenommen werden. Die gewählte Vertiefung wird im nachfolgenden M.Ed. fortgeführt. Bei studiertem Fach Sonderpädagogik bzw. Sonderpädagogik/DGS wird die Vertiefung nach SPO 2015 (und nachfolgenden Änderungsordnungen) § 4 Aufbau des Studiums, Absatz 4 zwingend in der Sonderpädagogik absolviert, eine Wahl ist hier daher nicht notwendig. Aus technischen Gründen ist die Wahl der Vertiefung nur zwischen dem 1.02. und dem 31.03. möglich und erfolgt über das Vorlesungsverzeichnis des Sommersemesters! |
Einrichtungen |