Info zur Überschrift : Sprachunterricht/Lektürekurse
Hinweis |
Ausführungsbestimmung zur Sprachprüfungsordnung (SprPOTh § 3 (1)): Die Anmeldung zu einem Sprachkurs wird nach den ersten drei Wochen des betreffenden Semesters verbindlich. Sie erfolgt im Kurs auf dem vorgesehenen Formular und ist von dem in § 2, Abs. 2 Punkt b) SprPOTh genannten Mitglied der Theologischen Fakultät als Kursleiter/in nach Abzeichnung dem Prüfungsamt zuzuleiten. Sprachkurse können in der Regel nur einmal belegt werden. Über begründete Ausnahmen entscheidet die/der Vorsitzende der zuständigen Prüfungskommission auf schriftlichen Antrag. Siehe auch: 60112, 60206, 60311, 60314 (griech. Lektüre), 60110, 60111 (hebr. Lektüre), 60207 (Koptisch) |
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