Info zur Überschrift : Wahl der Vertiefung
Hinweis |
Wie in der Studienordnung für den BA Bildung an Grundschulen von 2015 (und nachfolgenden Änderungsordnungen) unter § 4 Aufbau des Studiums, Absatz 4 festgehalten, muss die Wahl des vertieft studierten Faches bis Ende des 3. Fachsemesters (31.3.) verbindlich vorgenommen werden. Bei studiertem Fach Sonderpädagogik bzw. Sonderpädagogik/DGS wird die Vertiefung nach SPO 2015 (und nachfolgenden Änderungsordnungen) § 4 Aufbau des Studiums, Absatz 4 zwingend in der Sonderpädagogik absolviert, eine Wahl ist hier daher nicht notwendig. |
Einrichtungen |