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Info zur Überschrift : Sprachunterricht/Lektürekurse

Sprachunterricht/Lektürekurse
Hinweis

Ausführungsbestimmung zur Sprachprüfungsordnung (SprPOTh § 3 (1)): Die Anmeldung zu einem Sprachkurs wird nach den ersten drei Wochen des betreffenden Semesters verbindlich. Sie erfolgt im Kurs auf dem vorgesehen Formular und ist von dem in § 2, Abs. 2 Punkt b) SprPOTh genannten Mitglied der Theologischen Fakultät als Kursleiter/in nach Abzeichnung dem Prüfungsamt zuzuleiten. Sprachkurse können in der Regel nur einmal belegt werden. Über begründete Ausnahmen entscheidet die/der Vorsitzende der zuständigen Prüfungskommission auf schriftlichen Antrag.

Siehe auch: 60207, 60208, 60209, 60315 (griech. Lektüre), 60154, 60155 (Ivrit), 60318 (lat. Lektüre), 60213, 60909 (Koptisch)

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