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Vom Eigentum zum Erbe? „Kulturbesitz“ und „Kulturerbe“ im Kontext des Kulturgüterschutzes - Detailseite

Grunddaten
Veranstaltungsart Seminar Veranstaltungsnummer 533634
Semester SoSe 2025 SWS 2
Rhythmus Moodle-Link  
Veranstaltungsstatus Freigegeben für Vorlesungsverzeichnis  Freigegeben  Sprache deutsch
Belegungsfristen - Eine Belegung ist online erforderlich
Institut für Kunst- und Bildgeschichte 1. Frist    31.03.2025 - 21.04.2025    aktuell
Veranstaltungsformat Präsenz

Termine

Gruppe 1
Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Gebäude Raum-
plan
Lehrperson Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
Gruppe 1:


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Kummer, Nina Kathalin , M.A.
Studiengänge
Abschluss Studiengang LP Semester
Bachelor of Arts  Kunst- und Bildgeschichte Kernfach ( Vertiefung: kein LA; POVersion: 2014 )     -  
Bachelor of Arts  Kunst- und Bildgeschichte Zweitfach ( Vertiefung: kein LA; POVersion: 2014 )     -  
Zuordnung zu Einrichtungen
Einrichtung
Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät, Institut für Kunst- und Bildgeschichte
Inhalt
Kommentar

Seit der Novellierung des deutschen Kulturgutschutzgesetzes im Jahr 2016 können Kulturgüter aus Privateigentum nur noch dann vor einer unkontrollierten Ausfuhr ins Ausland geschützt werden, wenn Sie als „besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands, der Länder oder einer seiner historischen Regionen“ und damit als „identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands“ eingestuft werden. Das war vorher anders. Seit dem Erlass der ersten Verordnung über die Ausfuhr von Kunstwerken von 1919 war die einzige Voraussetzung für eine entsprechende Unterschutzstellung von Kunstwerken und anderen Kulturgütern, dass ihre Abwanderung „einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde“. Die Einführung des Begriffs des kulturellen Erbes folgt einer internationalen Entwicklung, die mit der Verabschiedung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt von 1972 einsetzte und eine Verschiebung vom Eigentums- zum Erbe-Begriff nach sich zog, die nun auch Niederschlag im deutschen Kulturgüterschutz gefunden hat.

Das Seminar untersucht die Begriffe „Kulturbesitz“ („Cultural Property“) und „Kulturerbe“ („Cultural Heritage“) in ihrer historischen Genese und berücksichtigt dabei sowohl den nationalen als auch den internationalen Kontext. Anhand der Analyse von Rechtstexten und anderen Primärquellen werden die verschiedenen Verwendungsweisen der Begriffe herausgearbeitet und auf ihre jeweiligen Implikationen hin untersucht. Die ergänzende Diskussion konkreter Fallbeispiele ermöglicht eine darüberhinausgehende Auseinandersetzung mit den spezifischen sozialen und politischen Aushandlungs- und Zuschreibungsprozessen und den beteiligten Institutionen und Akteur:innen. Das Seminar versteht sich demnach auch als eine Einführung in die Methoden der Kritischen Kulturerbeforschung (Critical Heritage Studies).

Literatur

Dieter Grimm et. al.: Nationales Kulturerbe. Lehren aus 100 Jahren Abwanderungsschutz, Baden-Baden 2024; Sophie Lenski: Batik in Bethlehem, Hikaye in Hannover. Der rechtliche Schutz des Kulturerbes zwischen kulturellem Internationalismus und nationaler Identität, Baden-Baden 2014; Markus Tauschek: Kulturerbe. Eine Einführung, Berlin 2013.

Bitte beachten Sie, dass Teile der Seminarliteratur in englischer Sprache verfasst sind.

Bemerkung

Das Seminar findet als doppelte Sitzung an den folgenden Terminen statt:

Donnerstag, 17. April, 9.00–12.00

Dienstag, 6. Mai, 18.00–21.00

Donnerstag, 22. Mai, 9.00–12.00

Donnerstag, 12. Juni, 9.00–12.00

Donnerstag, 26. Juni, 9.00–12.00

Donnerstag, 3. Juli, 9.00–12.00

Donnerstag, 17. Juli, 9.00–12.00

Ort: Raum 0.12, Georgenstraße 47

Teilnahmebegrenzung: 30 Personen

Voraussetzung für die Teilnahme ist die Anwesenheit in der ersten Sitzung, die Bereitschaft zur regelmäßigen vorbereitenden Lektüre und die Übernahme eines Referats.

Prüfung

Klausur: 17.07.2025

Strukturbaum

Die Veranstaltung wurde 2 mal im Vorlesungsverzeichnis SoSe 2025 gefunden:

Humboldt-Universität zu Berlin | Unter den Linden 6 | D-10099 Berlin