Seit der Novellierung des deutschen Kulturgutschutzgesetzes im Jahr 2016 können Kulturgüter aus Privateigentum nur noch dann vor einer unkontrollierten Ausfuhr ins Ausland geschützt werden, wenn Sie als „besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands, der Länder oder einer seiner historischen Regionen“ und damit als „identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands“ eingestuft werden. Das war vorher anders. Seit dem Erlass der ersten Verordnung über die Ausfuhr von Kunstwerken von 1919 war die einzige Voraussetzung für eine entsprechende Unterschutzstellung von Kunstwerken und anderen Kulturgütern, dass ihre Abwanderung „einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde“. Die Einführung des Begriffs des kulturellen Erbes folgt einer internationalen Entwicklung, die mit der Verabschiedung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt von 1972 einsetzte und eine Verschiebung vom Eigentums- zum Erbe-Begriff nach sich zog, die nun auch Niederschlag im deutschen Kulturgüterschutz gefunden hat.
Das Seminar untersucht die Begriffe „Kulturbesitz“ („Cultural Property“) und „Kulturerbe“ („Cultural Heritage“) in ihrer historischen Genese und berücksichtigt dabei sowohl den nationalen als auch den internationalen Kontext. Anhand der Analyse von Rechtstexten und anderen Primärquellen werden die verschiedenen Verwendungsweisen der Begriffe herausgearbeitet und auf ihre jeweiligen Implikationen hin untersucht. Die ergänzende Diskussion konkreter Fallbeispiele ermöglicht eine darüberhinausgehende Auseinandersetzung mit den spezifischen sozialen und politischen Aushandlungs- und Zuschreibungsprozessen und den beteiligten Institutionen und Akteur:innen. Das Seminar versteht sich demnach auch als eine Einführung in die Methoden der Kritischen Kulturerbeforschung (Critical Heritage Studies).
Dieter Grimm et. al.: Nationales Kulturerbe. Lehren aus 100 Jahren Abwanderungsschutz, Baden-Baden 2024; Sophie Lenski: Batik in Bethlehem, Hikaye in Hannover. Der rechtliche Schutz des Kulturerbes zwischen kulturellem Internationalismus und nationaler Identität, Baden-Baden 2014; Markus Tauschek: Kulturerbe. Eine Einführung, Berlin 2013.
Bitte beachten Sie, dass Teile der Seminarliteratur in englischer Sprache verfasst sind.
Das Seminar findet als doppelte Sitzung an den folgenden Terminen statt:
Donnerstag, 17. April, 9.00–12.00
Dienstag, 6. Mai, 18.00–21.00
Donnerstag, 22. Mai, 9.00–12.00
Donnerstag, 12. Juni, 9.00–12.00
Donnerstag, 26. Juni, 9.00–12.00
Donnerstag, 3. Juli, 9.00–12.00
Donnerstag, 17. Juli, 9.00–12.00
Ort: Raum 0.12, Georgenstraße 47
Teilnahmebegrenzung: 30 Personen
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Anwesenheit in der ersten Sitzung, die Bereitschaft zur regelmäßigen vorbereitenden Lektüre und die Übernahme eines Referats.
Klausur: 17.07.2025
Die Veranstaltung wurde 2 mal im Vorlesungsverzeichnis SoSe 2025 gefunden: