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Rechts- und Staatsethik im Lichte von Ethos und Kratos - Detailseite

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Grunddaten
Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungsnummer 10815
Semester WiSe 2024/25 SWS 2
Rhythmus Moodle-Link https://moodle.hu-berlin.de/course/view.php?id=130098
Veranstaltungsstatus Freigegeben für Vorlesungsverzeichnis  Freigegeben  Sprache deutsch
Belegungsfrist Es findet keine Online-Belegung über AGNES statt!
Veranstaltungsformat Präsenz

Termine

Gruppe 1
Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Gebäude Raum-
plan
Lehrperson Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
Mi. 16:00 bis 18:00 wöch E14 (Seminarraum)
Stockwerk: EG


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Udl9 Altes Palais - Unter den Linden 9 (UL 9)

Außenbereich eingeschränkt nutzbar Innenbereich eingeschränkt nutzbar Barrierearmes WC vorhanden Barrierearme Anreise mit ÖPNV möglich
       
Gruppe 1:
 


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Yildiz, Hüseyin, Professor, Dr.
Studiengänge
Abschluss Studiengang LP Semester
Master of Laws  Dt.und Europäisches Recht Hauptfach ( Vertiefung: kein LA; POVersion: 2017 )   -  
Master of Laws  Europäisches Recht Hauptfach ( Vertiefung: kein LA; POVersion: 2017 )   -  
Programmstudium-o.Abschl.  Rechtswissenschaft Programm ( POVersion: 1999 )   -  
Staatsex./ 1.Jurist.Prfg.  Rechtswissenschaft Hauptfach ( Vertiefung: kein LA; POVersion: 2020 )     -  
Zuordnung zu Einrichtungen
Einrichtung
Juristische Fakultät
Inhalt
Kommentar

Die Lehrveranstaltung bezweckt im Lichte der Begriffe "Ethos" und „Kratos" das Rechtsstaatskonzept aus einer rechts- und staatsethischen Perspektive zu analysieren. Der Begriff Rechtsstaat ist ein Kompositum und besteht aus den Wörtern Recht und Staat. Recht kann hier als Ethos und Staat als Kratos verstanden werden. Das Rechtsstaatsprinzip legt einen großen Wert darauf, die Beziehung zwischen Recht und Staat zugunsten von Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde zu gestalten. Deswegen bestimmt hier das Erstglied (Bestimmungswort) Recht das Zweitglied (Grundwort) Staat, oder anders gesagt, Ethos im weiteren Sinne legt hier den Rahmen für Kratos fest. Dabei entsteht das Konzept Rechtsstaat in Bedeutung von "rule of law" als Gegenteil von Staatsrecht, sprich "rule by law" oder "rule of men" oder "rule of state“. Ferner wird in Bezug auf die Beziehung zwischen Recht und Ethik, sprich Rechtsethik, zumal im Sinne ihrer normativen Ausprägung, das Recht auf seine Korrektheit oder Gerechtigkeit hin geprüft: was versteht man unter dem Begriff „richtiges und gerechtes Rechts“? Dabei analysiert die (normative) Rechtsethik kritisch das positive Recht, ob und inwiefern es mit dem „unverfügbaren“, sprich menschlich richtigen Recht oder der Gerechtigkeit in Übereinstimmung steht oder nicht. Sie geht dabei nicht mit einer analytischen Methode vor, die die formal-rationale und sprachlogische Struktur der Rechtssätze eruiert. Ihr Anliegen ist weniger der formale als vielmehr der materiale oder inhaltlich Aspekt des Rechts. Denn der Maßstab der Rechtsethik ist das ideale Recht. Hier wird die Frage erhoben, was man unter dem Terminus „richtiges oder ideales Recht“ im Rahmen des Grundgesetzes, bzw. der freiheitlichen demokratischen Grundordnung versteht oder verstehen soll.In der Beziehung zwischen Ethos und Kratos kann sich aber neben dem Kompositum Rechtsstaat auch eine andere Konstellation ergeben, nämlich die des Staatsrechts. Hier legt das Erstglied Kratos oder Staat den Rahmen für das Recht oder Ethos fest. Dieses Regierungsmodell in Form von "rule by law“ ist das Gegenspiel von „Rechtsstaat oder rule of law“ und ruft heute unter den autoritär-illiberal oder rechtspopulistisch orientierten politischen Kräften eine gewisse Affinität als Alternative zum freiheitlichen demokratischen Verfassungs- oder Rechtsstaat hervor. Infolge dieser Entwicklung tretet Ethos hinter Kratos zurück. Dabei nimmt die Bedeutung der Staatsräson peu a peu erneut unter den autoritär und/oder rechtspopulistisch orientierten Kräften zum Nachteil der bürgerlichen Freiheitsrechte zu. Das Streben des Staates nach Sicherheit und Selbstbehauptung wird unter Inkaufnahme von Verletzung moralischer und rechtlicher Normen hingenommen. Staatsethik, welche die Betonung vielmehr auf Ethos als auf Kratos legt, wird hier als Gegenargument zur Staatsräson ins Felde geführt.

Rechts- und Staatsethik unternehmen somit den Versuch, das Konzept des liberal-demokratischen Rechts- oder Verfassungsstaats gegen die obrigkeitsstaatlich und/oder autoritär gesinnten Gruppierungen – ungeachtet dessen, welcher Couleur sie angehören – zu schützen. Nur der Begriff der Rechtsethik reicht dafür nicht aus. Der Fokus wird im Rahmen der Kratos-Ethos-Beziehung sowohl auf den Staat als auch auf das Recht gerichtet. Daher soll der Stoff der Lehrveranstaltung zwischen der Rechts- und Staatstheorie aufgeteilt werden.
Literatur

Alexy, Robert (2011). Begriff und Geltung des Rechts. Studienausgabe. 3. Aufl. Freiburg/München: Verlag Karl Alber.

von der Pfordten, Dietmar (2001). Rechtsethik. München: Beck.

von der Pfordten, Dietmar (2010). Normative Ethik. Berlin: de Gruyter.

Kirste, Stephan (2011). Eine deskriptive Rechtsethik. Jahrbuch für Recht. Themenschwerpunkt: Politische Ethik und Ethik, 19.

Höffe, Otfried (1990). Rechtsethik als Metaphysik. In Volker Gerhardt (Hrsg.), Der Begriff der Politik. Bedingungen und Gründe politischen Handelns (123-144). Stuttgart: J. B. Metzlersche Verlagsbuchhandlung.

Kreß, Hartmut (2012). Ethik der Rechtsordnung. Staat, Grundrechte und Religionen im Licht der Rechtsethik. Stuttgart: W. Kohlhammer.

Strukturbaum

Die Veranstaltung wurde 4 mal im Vorlesungsverzeichnis WiSe 2024/25 gefunden:

Humboldt-Universität zu Berlin | Unter den Linden 6 | D-10099 Berlin