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Entwicklungslinien in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Meinungsfreiheit - Detailseite

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Grunddaten
Veranstaltungsart Kolloquium Veranstaltungsnummer 10814
Semester WiSe 2024/25 SWS 2
Rhythmus Moodle-Link  
Veranstaltungsstatus Freigegeben für Vorlesungsverzeichnis  Freigegeben  Sprache deutsch
Belegungsfrist Es findet keine Online-Belegung über AGNES statt!
Veranstaltungsformat Präsenz

Termine

Gruppe 1
Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Gebäude Raum-
plan
Lehrperson Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
-.  bis  Block+Sa 11.02.2025 bis 13.02.2025           
Gruppe 1:
 


Zugeordnete Personen
Zugeordnete Personen Zuständigkeit
RiBVerfG a.D. Britz, Gabriele, Professorin, Dr.
BVerfR Eifert, Martin, Professor, Dr.
Studiengänge
Abschluss Studiengang LP Semester
Master of Laws  Dt.und Europäisches Recht Hauptfach ( Vertiefung: kein LA; POVersion: 2017 )   -  
Master of Laws  Europäisches Recht Hauptfach ( Vertiefung: kein LA; POVersion: 2017 )   -  
Programmstudium-o.Abschl.  Rechtswissenschaft Programm ( POVersion: 1999 )   -  
Staatsex./ 1.Jurist.Prfg.  Rechtswissenschaft Hauptfach ( Vertiefung: kein LA; POVersion: 2020 )     -  
Zuordnung zu Einrichtungen
Einrichtung
Juristische Fakultät
Inhalt
Kommentar

Der Meinungsfreiheit räumt das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung seit Beginn einen besonderen Stellenwert ein: Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sei als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung sei es schlechthin konstituierend, denn es ermögliche erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es sei in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt (Lüth-Urteil). Das Bundesverfassungsgericht hat den verfassungsrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit nach und nach genauer konturiert und hat dessen Verhältnis zu anderen Grundrechten und verfassungsrechtlichen Belangen, insbesondere zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht rechtsdogmatisch entfaltet. Die Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit und verwandten Grundrechten wie der Pressefreiheit, Kunstfreiheit oder auch Versammlungsfreiheit schien lange von immer weiter zunehmender rechtsstaatlicher Liberalität geprägt. Der Einfluss europäischen Rechts, zunehmende Sorgen vor Volksverhetzung, die Veränderung von Kommunikationsbedingungen durch Internetkommunikation einschließlich dort erfolgender Hassrede und deren Auswirkungen auch auf politische Betätigungsoptionen fordern die liberale Entwicklung heraus. Im Seminar soll auch die Frage beantwortet werden, in welcher Weise sich dies in der Rechtsprechung des BVerfG niederschlägt.

Literatur

Das Kolloquium findet auf Basis eines zuvor bereitgestellten Readers statt. Es wird erwartet, dass dieser Reader vor der Veranstaltung gelesen wurde und unmittelbar als Basis der Diskussion dienen kann.

Bemerkung

Die Veranstaltung wird vom 11. Bis 13. Februar 2025 in Karlsruhe stattfinden und ist verbunden mit einem Besuch des Bundesverfassungsgerichts. Näheres hierzu wird noch bekannt gegeben. Das Seminar wird gemeinsam mit Frau RiBVerfG a.D. Prof. Dr. Gabriele Britz, Goethe-Universität Frankfurt und deren Studierenden stattfinden. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Interessent:innen wenden sich bitte an: tobias.woehner@hu-berlin.de

Strukturbaum

Die Veranstaltung wurde 2 mal im Vorlesungsverzeichnis WiSe 2024/25 gefunden:

Humboldt-Universität zu Berlin | Unter den Linden 6 | D-10099 Berlin