Vergleichen ist eine Grundkategorie des Verstehens – im Recht wie anderswo. Die Vorlesung Verfassungsvergleichung möchte dies für das Verständnis des Verfassungsrechts nutzbar machen. Anhand von Beispielen werden zunächst Theorie und Methodik der Vergleichung demonstriert und problematisiert. Sodann wird das Verständnis des nationalen Rechts durch den exemplarischen Vergleich mit anderen Rechtsordnungen auf dem Gebiet des Verfassungsrechts vertieft werden. Dabei geht es sowohl um ein besseres Verständnis dogmatischer Konstruktionen, indem alternative Wege für ähnliche funktionale Bedarfe deutlich werden, als auch um ein besseres Verständnis historischer und kultureller Bedingtheit des Rechts, wenn der Frage nachgegangen wird, warum welcher Weg durch welche Rechtsordnung beschritten wird oder warum Antworten auf gleiche Fragen auch sehr unterschiedlich ausfallen können.
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