Der liberale Rechtsstaat hat seine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit verloren und wird verstärkt durch Meinungen und Handlungen gesellschaftlicher Gruppen in Frage gestellt. Dies rückt die wehrhafte Demokratie und Fragen der Resilienz des liberalen Verfassungsstaates verstärkt in den Fokus gesellschaftlicher Diskussionen und rechtlicher Konflikte. Regelmäßig ist dabei das Spannungsfeld auszumessen zwischen der staatlichen Neutralität gegenüber Meinungen und Weltanschauungen, die zum Kern des liberalen Rechtsstaats gehört, und einer hinreichend effektiven Abwehr seiner Gefährdungen. Die Maßstäbe hierfür folgen vor allem aus der Verfassung. Die Realisierung des Schutzes erfolgt in den jeweils konkreten Anwendungsfällen. Im Kolloquium geht es sowohl um die Maßstäbe als auch um ihre konkreten Anwendungen. Es werden Fragen des verfassungsrechtlichen Gebots staatlicher Neutralität von Verwaltung und Verwaltungsgerichten im Umgang mit (möglichen) Verfassungsfeinden an Hand von konkreten Entscheidungen zu folgenden Themen diskutiert:
Das Kolloquium findet auf Basis eines zuvor bereitgestellten Readers statt. Es wird erwartet, dass dieser Reader vor der Veranstaltung gelesen wurde und unmittelbar als Basis der Diskussion dienen kann.
Die Veranstaltung wird am 8. und 9. Juli in Karlsruhe stattfinden und ist verbunden mit einem Besuch des Bundesverfassungsgerichts. Sie wird gemeinsam mit Frau RiBVerfG a.D. Prof. Dr. Gabriele Britz, Goethe-Universität Frankfurt und deren Studierenden stattfinden. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Interessent:innen wenden sich bitte an: martin.eifert@hu-berlin.de
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